HAUSORDNUNG
Ferienheim Mullern
1. Verantwortlichkeit:
Der Leiter oder die Leiterin der Beleggruppe ist für die Einhaltung der
Hausordnung und der Instruktionen der örtlichen Verwaltung verantwortlich.
2. Grundsatz:
Das Ferienheim ist in dem Zustand zu verlassen, wie es übernommen worden
ist.
3. Übernahme des Ferienheims durch den Mieter:
Das Ferienheim kann grundsätzlich ab 11.00 Uhr bezogen werden. Der Leiter
resp. der Mieter hat der örtlichen Verwaltung den Übernahmezeitpunkt
im Voraus bekannt zu geben. Ergeben sich infolge Verspätungen des Mieters
Wartezeiten für die örtliche Verwaltung, dürfen diese mit CHF
15.- pro verstrichene Halbstunde in Rechnung gestellt werden.
Bei der Übernahme findet eine gemeinsame Begehung des Ferienheims statt.
Dabei erfolgen auch die Schlüsselübergabe und die Bezahlung, eine
Instruktion über den Standort und den Betrieb der Einrichtungen und Geräte,
die Übergabe der bestellten Bettwäsche, Leinenschlafsäcke, Videos
und andern Sachen sowie die Zuweisung der Räumlichkeiten. Auf Verlangen
einer Partei werden die überlassenen Gegenstände (z.B. Videos) oder
festgestellte bestehende Män-gel/Schäden schriftlich dokumentiert
und das Schriftstück beidseitig unterzeichnet.
Ebenfalls im Rahmen der Übernahme übergibt der Mieter der örtlichen
Verwaltung eine komplette Liste aller Teilnehmer und Leiter. Sofern eine Akontozahlung
für die Miete in entsprechendem Umfang noch nicht bezahlt worden ist, hat
der Mieter der örtlichen Verwaltung bei der Übergabe den Betrag bar
zu bezahlen, der sich aufgrund der Teilneh-merliste als Miete berechnet.
4. Parkplätze:
Drei Parkplätze des Ferienheims befinden sich vis à vis der Garagen
beim Abzweiger (ca. 70m vom Ferienheim entfernt).
Unmittelbar vor dem Ferienheim ist ein Platz vorhanden, wo - sofern nicht anders
benutzt - ca. 10 Autos parkiert werden können. Im Winter erfolgt auf diesem
Platz keine Schneeräumung. Weitere Autos sind deshalb beim Abzweiger zum
Skilift, neben dem Weiderost unterhalb der Garagen oder auf Anfrage beim Restaurant
Alpenrösli zu parkieren.
5. Festbänke/Spiele/Keybord:
Auf Voranmeldung stellt die örtliche Verwaltung dem Mieter kostenlos Festbänke
(2 Tische, 4 Bänke), diverse Spiele und ein Keyboard zur Verfügung.
6. Videos:
Auf Voranmeldung können bei der örtlichen Verwaltung diverse Videos
à CHF 4.-/Stück gemietet werden. Die Videoliste finden sie unter
www.massenlager.com.
7. Tiere:
Der Aufenthalt von Tieren ist im Ferienheim grundsätzlich verboten. Die
örtliche Verwaltung kann Ausnahmen bewilligen.
8. Rauchen:
Mit Ausnahme des Speise-/Aufenthalts-/Partyraums ist das Rauchen im gesamten
Gebäude verboten. Mit der ausdrücklichen Erlaubnis der örtlichen
Verwaltung darf ausnahmsweise auch im Seminarraum geraucht werden.
9. Nachtruhe:
Um 22.00 Uhr ist Nachtruhe. Ab diesem Zeitpunkt ist Lärm ausserhalb des
Ferienheims zu vermeiden. Für allfällige Kosten im Zusammenhang mit
Nachtruhestörungen hat der Mieter aufzukommen.
10. Schlafsackobligatorium:
Mit Ausnahme der 2-Zimmerwohnung besteht im Ferienheim grundsätzlich Schlafsackobli-gatorium.
Wolldecken und saubere Kissenüberzüge stehen zur Verfügung.
Die Matratzenüberzüge werden regelmässig gewechselt.
Wer keinen Schlafsack hat, kann resp. muss sich einen Leinenschlafsack mieten.
Leinen-schlafsäcke sind bei der örtlichen Verwaltung gegen Bezahlung
von CHF 5.- pro Stück zu beziehen.
11. Heizung:
Die Ölzentralheizung ist von einem Fachmann optimal auf den normalen Gebäudebetrieb
abgestimmt worden. Deshalb dürfen vom Mieter keine Verstellungen vorgenommen
werden. Bei Problemen mit der Heizung ist auf jeden Fall die örtliche Verwaltung
zu kontaktieren. Im Widerhandlungsfall trägt der Mieter die Kosten einer
neuerlichen Einstellungsoptimierung durch einen Fachspezialisten.
12. Abfall/Kehrricht:
Der Mieter hat den Abfall umweltgerecht zu entsorgen.
Im Kanton Glarus sind Kehrichtsäcke gebührenpflichtig (erhältlich
an den Ladenkassen). Kehrichtsäcke können bei der örtlichen Verwaltung
gegen den üblichen Preis (z.B. 110-Liter-Sack à CHF 4.-) bezogen
werden.
Kehrichtsäcke können im kleinen Holzhüttchen auf der rechten
Strassenseite ca. 200m (eingangs Wald) unterhalb der drei Ferienheim-Parkplätze
deponiert werden
Petflaschen können in der Gemeinde Mollis werktags in den Einkaufsläden
abgegeben werden.
Altglas kann in der Gemeinde Mollis nur werktags abgegeben werden. Abgabezeiten
sind Di, 9.00-11.00 Uhr, Mi, 18.00-19.00 Uhr, Fr, 13.00-15.00 Uhr, und Sa, 9.00-11.00
Uhr.
13. Schlussreinigung:
Der Mieter hat die Schlussreinigung zu besorgen. Sie umfasst grundsätzlich:
• Geschirr abwaschen und versorgen
• Küche reinigen
• Kühlschränke leeren, abschalten/ausstecken und geöffnet
hinterlassen (Luftzirkulation)
• Gebrauchte Bettwäsche (Kissenüberzüge, Leinenschlafsäcke)
abziehen und auf den Betten deponieren
• Gebrauchte Wolldecken ausschütteln, zusammenlegen und auf den Betten
deponieren
• Abfalleimer und Aschenbecher leeren
• Sämtliche Böden kehren
• Nasszellen reinigen
• Umweltgerecht Entsorgung des Abfalls
In den einzelnen Räumen ist im Detail beschrieben, wie sie zu hinterlassen
sind.
Ist die Schlussreinigung bis zum Übergabezeitpunkt mangelhaft erfolgt,
kann die örtliche Verwaltung die erforderlichen Reinigungsarbeiten auf
Kosten des Mieters selber vornehmen. Die entsprechenden Leistungen werden nach
Aufwand abgerechnet, wobei der Stundenansatz CHF 30.-/h beträgt. Allfällige
Wartezeiten der lokalen Verwaltung werden mit CHF 15.- pro verstrichene Halbstunde
verrechnet.
14. Rückgabe des Ferienheims durch den Mieter:
Die Rückgabe des Ferienheims hat nach der Schlussreinigung, jedoch spätestens
bis 11.00 Uhr zu erfolgen. Der Mieter hat der örtlichen Verwaltung den
Rückgabezeitpunkt bis am Vortag bekannt zu geben.
Bei der Rückgabe findet erneut eine gemeinsame Begehung des Ferienheims
statt. Beschä-digungen, fehlende Inventarteile und während der Mietdauer
aufgetretene Mängel des Mietobjekts sind der örtlichen Verwaltung
zu melden. Festgestellte Schäden und fehlende Inventarteile sind schriftlich
zu dokumentieren und das Schriftstück beidseitig zu unterzeichnen - eventuell
mit entsprechenden Vorbehalten. Für verdeckte Schäden kann der Mieter
auch nachträglich noch belangt werden.
Vom Mieter oder seiner Gruppe verursachte Schäden werden zu Wiederbeschaffungskosten
(Neupreis plus Beschaffungskosten) resp. zu Behebungskosten verrechnet. Entsprechende
Forderungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellungen zu begleichen.
Im Rahmen der Rückgabe des Ferienheims erfolgt auch die Schlüsselrückgabe.
Im Rahmen der Rückgabe wird über einen allfälligen Mietsaldo
bar abgerechnet.
JZ/ Januar 05