ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Ferienheim Mullern
1. Anwendbares Recht
Anwendbar auf den Vertrag ist grundsätzlich Schweizer Mietrecht (Art.253ff.
OR).
2. Anmdeldegebühr
Die definitive Reservierung erfolgt erst nach Bezahlung einer Anmeldegebühr
von 50% des voraussichtlichen Mietpreises. Bei Mietern mit Wohn- oder Geschäftssitz
im Ausland beträgt die Anmeldegebühr 100%.
Die Anmeldegebühr dient als Sicherheit für den Vermieter und wird
ohne zwischenzeitliche Verzinsung der Mietpreiszahlung angerechnet. Der Vermieter
stellt die Anmeldegebühr un-mittelbar nach Vertragsabschluss in Rechnung.
Die Bezahlung der Anmeldegebühr hat grundsätzlich binnen 30 Tagen,
spesenfrei und ohne Skontoabzug zu erfolgen.
Vor Zahlungseingang der Anmeldegebühr auf dem Konto des Vermieters kann
dieser jederzeit und ohne irgendwelche Schadloshaltung des Mieters vom Vertrag
zurück-treten.
3. Vollständige Bezahlung
Die vollständige Bezahlung des Mietpreises hat in bar und Zug um Zug gegen
Übergabe des Mietobjektes zu erfolgen. Ist der Mieter zu einer solchen
Zahlung nicht gewillt oder nicht imstande, kann der Vermieter die Übergabe
verweigern.
Über allfällige Mehr- oder Minderleistungen, verursachte Schäden
und fehlende Inventarteile wird bei der Rückgabe des Mietobjektes bar abgerechnet.
Wird ausnahmsweise Rechnung gestellt, ist diese spesenfrei und ohne Skontoabzug
binnen 30 Tagen zu bezahlen. Nach Ablauf der 30-tägigen Zahlungsfrist gerät
der Mieter automatisch in Verzug, d.h. insbesondere, dass ab diesem Moment ein
Verzugszins von 5% geschuldet ist.
4. Erfüllungshaftung des Mieters:
a) Der Mieter ist auch dann zur vollen Bezahlung der Miete (inkl. Wochen- und
Tages-pauschalen) verpflichtet, wenn er das Mietobjekt nicht oder nur beschränkt
nutzt. Mittei-lungen bezüglich (teilweisem) Vertragsrücktritt des
Mieters sind mit eingeschriebenem Brief an den Vermieter (örtliche Verwaltung)
zu richten. Bei Vertragsrücktritt vor Mietantritt bezahlt der Mieter dem
Vermieter, unabhängig von Verschulden und nachgewiesenem Schaden, eine
Entschädigung von:
Bei einer Mietdauer über 3 Tagen:
Bei Rücktritt bis 3 Monate vor Mietbeginn: 20% der vereinbarten Miete (exkl.
Kurtaxen)
Bei Rücktritt bis 2 Monate vor Mietbeginn: 50% der vereinbarten Miete (exkl.
Kurtaxen)
Bei Rücktritt bis 1 Monat vor Mietbeginn: 80% der vereinbarten Miete (exkl.
Kurtaxen)
Bei Rücktritt nach 1 Monaten vor Mietbeginn: 100% der vereinbarten Miete
(exkl. Kurtaxen)
Bei einer Mietdauer unter drei Tagen:
Bei Rücktritt bis 2 Monate vor Mietbeginn: 20% der vereinbarten Miete (exkl.
Kurtaxen)
Bei Rücktritt bis 6 Wochen vor Mietbeginn: 40% der vereinbarten Miete (exkl.
Kurtaxen)
Bei Rücktritt bis 4 Wochen vor Mietbeginn: 60% der vereinbarten Miete (exkl.
Kurtaxen)
Bei Rücktritt bis 2 Wochen vor Mietbeginn: 80% der vereinbarten Miete (exkl.
Kurtaxen)
Bei Rücktritt nach 2 Wochen vor Mietbeginn: 100% der vereinbarten Miete
(exkl. Kurtaxen)
b) Der Mieter kann dem Vermieter einen zumutbaren Ersatzmieter stellen, welcher bereit ist, zu denselben Bedingungen in den Vertrag einzutreten. Die Zahlungspflicht des Mieters entfällt jedoch nur, wenn es tatsächlich zu einem Vertragsabschluss zwischen Vermieter und Ersatzmieter kommt. In diesem Fall haftet der Mieter solidarisch für die Erfüllung der Pflichten des Ersatzmieters. Zudem sind die im Zusammenhang mit dem Mieterwechsel entstandenen zusätzlichen Kosten und Aufwendungen vom Mieter zu ersetzen.
5. Änderungen der allgemeinen Vertragsbedingungen:
Änderungen der allgemeinen Vertragsbedingungen sind nur gültig, soweit sie schriftlich (z.B. eMail) vereinbart worden sind.